+++ Kunde muss Dialer-Verbindungen nicht
bezahlen +++
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Kunden gestärkt,
auf deren Computer ein Dialer installiert wurde. Die durch
den Dialer verursachten Telekommunikations-Mehrkosten müssen
nicht gezahlt werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Telefonnetzbetreiber einer
Kundin eine Rechnung über etwa 9.000 Euro gestellt. Als die
nicht bezahlt wurde, reichte das Unternehmen Klage ein. Der
Sohn der Beklagten hatte beim Surfen im Internet ein
Programm heruntergeladen, mit dem sich angeblich die
Datenübertragungsgeschwindigkeit erhöhen lassen sollte.
Tatsächlich handelte es sich jedoch um einen Dialer, der
zwischen Mai und August 2000 bei jedem
Internet-Einwahlversuch unbemerkt die Verbindung zu einer
teuren 0190-Nummer herstellte und so Kosten in Höhe von
9.000 Euro generierte. Die spätere Löschung der Datei
löste
das Problem nicht.
Der Bundesgerichtshof hat nach mehreren vorangegangenen
Prozessen die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Der
Beklagten und ihrem Sohn falle nach Auffassung der Richter
ein Verstoß gegen die Sorgfaltsobliegenheiten nicht zur
Last. Sie hatten keinen besonderen Anlass zu
Schutzvorkehrungen, da der Dialer nicht bemerkbar war, heißt
es in der Urteilsbegründung. Ebensowenig könne ein
Telefonnetzbetreiber von seinen Kunden eine routinemäßige
Vorsorge gegen Anwahlprogramme erwarten.
Zahlen muss die Beklagte allerdings trotzdem. Das Gericht
sprach der Klägerin jenen Betrag zu, den eine
Internet-Anwahl über die bereitgestellte
Online-Standardnummer statt über die 0190-Nummer gekostet
hätte (AZ III ZR 96/03).
(
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2004&Sort=3&anz=27&pos=0&nr=28520
) Bundesgerichtshof
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